|
Um die Haus- und Wohnungseigentümer durch die Lage der Versorgungsleitung
nicht zu benachteiligen, wird die Anschlusslänge jeweils von
der Straßenmitte aus gemessen. Die Kosten werden im Rahmen
einer Pauschalpreisregelung festgelegt.
Die Kosten für einen normalen Wasser-Hausanschluss betragen:
| a) |
Grundpreis
im öffentlichen Straßenbereich |
1.457,--
€ |
| b) |
Meterpreis
im privaten Grundstücksbereich
(Maß bis Keller-/Zählerrauminnenkante)
|
0.044,--
€ |
Als normale Anschlussverhältnisse werden Ein- und Mehrfamilienhäuser
mit einer Anschlusslänge von 15 m definiert.
Bei Neubauten werden die vom Wasserwerk beigestellten Mauerdurchführungen
grundsätzlich vom Kunden in dessen Verantwortung fachgerecht
eingebaut.
Für Sonderanschlüsse über DN 50 sowie für
die erforderlichen Messeinrichtungen werden die effektiven Kosten
berechnet.
|
Der Baukostenzuschuss wird entsprechend den Ergänzenden
Bedingungen und Hinweisen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Ziff. 3.7.3 berechnet; er beträgt zur Zeit 50,-- €/m Frontlänge
des Grundstückes. Der Berechnung des Baukostenzuschusses wird
mindestens eine Straßenfrontlänge von zehn laufenden
Metern zu Grunde gelegt, bei Wohngebäuden für jede zweite
und weitere Wohnung jeweils 128,-- €.
Der unter a) genannte Grundpreis verringert sich um 180,-- €
auf 1.277,-- €, wenn eine Verlegung mit anderen Versorgungsträgern
erfolgt.
Wünscht der Kunde zum Zwecke der Kostenersparnis Eigenausschachtung
im privaten Grundstücksbereich, so entfällt der unter
b) genannte Meterpreis von
44,-- €/m. Die Abdeckung der Hausanschlussleitung hat in unserem
Beisein mit steinfreiem Material zu erfolgen.
Erfolgt die Verlegung der Hausanschlussleitung in Zusammenarbeit
mit anderen Versorgungsträgern, so halbiert sich der Meterpreis
auf 22,-- €/m.
Die vorstehend genannten Preise verstehen sich zuzüglich der
jeweils gültigen
Mehrwertsteuer (z. Z. 7%).
Im öffentlichen Verkehrsbereich sind Eigenleistungen nicht
gestattet!
|