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* Preise jeweils inkl. Umsatzsteuer (z. Z. 7 %)
Der Wassergrundpreis wird auch berechnet, wenn im Verbrauchszeitraum
kein Wasser entnommen wird.
3. Wasserverbrauch ohne Zähler
Solange ein Zähler noch nicht eingebaut
ist, wird der Wasserverbrauch mit einem Jahresdurchschnitt von
150 m3 je Wohn-
und gleichwertige Wirtschaftseinheit geschätzt.
4. Wasserverbrauch der Feuerwehr
Für den Wasserverbrauch der Feuerwehr im Rahmen des allgemeinen
Feuerschutzes und für die Reinigung (Spülung) des öffentlichen
Kanals erhebt die Gesellschaft eine Pauschale von 204,50 €/Jahr
je 1000
Einwohner des Versorgungsgebietes. Wird der Wasserverbrauch für
die Reinigung (Spülung) des öffentlichen Kanalnetzes durch
Wasserzähler (Standrohre) gemessen, ermäßigt sich
die Pauschale für den
Wasserverbrauch der Feuerwehr auf 102,25 €/Jahr je 1000 Einwohner.
5. Bauwasser
Für die Lieferung von Bauwasser wird ein Grundpreis von monatlich
6,60 € erhoben und außerdem ein Verbrauchspreis gemäß
Ziffer 1 für 5 m3 Wasser monatlich
je Wohn- und gleichwertige Wirtschaftseinheit.
Für größere Bauten gelten Sondervereinbarungen.
6. Löschwasser
Für die Vorhaltung von Löschwasser für Private werden
besondere Preisvereinbarungen getroffen.
Der aufgeführte Nettoverbrauchspreis beinhaltet das zum 01.02.2004
in Kraft getretene Wasserentnahmeentgeltgesetz (WasEG).
(Sie können das Wasserentnahmeentgeltgesetz hier
lesen, ausdrucken oder herunterladen oder auch direkt beim Landesumweltamt
Nordrhein-Westfalen ansehen: http://www.lua.nrw.de/wasser/gesetze.htm)
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